Besuchsdienst

 
Geburtstagsbesuche und Ehejubiläen – Wer und wann wird besucht?
Für die Geburtstagsbesuche gilt folgende Regelung: Besucht werden die Gemeindemitglieder ab dem 75. Geburtstag und dann alle 5 Jahre. 
Sollten Sie keinen Besuch wünschen, bitten wir Sie, dies im Zentralen Pfarrbüro in Ersingen bekanntzugeben (Tel. 07231 13949-0). Gleiches gilt, wenn Sie den Besuch eines Geistlichen anlässlich des Geburtstages oder die Überbringung der Krankenkommunion wünschen.
 
Für Ehejubiläen gilt: Die Ehepaare, die ihr Ehejubiläum mit einem Gottesdienst feiern möchten oder einen Besuch und die Überbringung der bischöflichen Urkunde wünschen, wenden sich bitte an unser Pfarrbüro (spätestens acht Wochen vor dem gewünschten Termin).
 
Die Zuständigen Ansprechpartner:innen unserer jeweiligen Orte finden sie nachfolgend. Die Orte kann man über das PopUp Menü zum Ansprechpartner entnehmen.
  
Ehrenamtliche Mitarbeiterin
ehrenamtliche Mitarbeiterin
ehrenamtliche Mitarbeiterin
ehrenamtliche Mitarbeiterin
ehrenamtliche Mitarbeiterin
Ehrenamtliche Mitarbeiterin
  
Ansprechpartner:innen
Pfarrsekretärin